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Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter 2024

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat den Bericht für 2024 vorgestellt.
Der Bericht zeigt, wie Menschen im Freiheitsentzug behandelt werden.
Das sind Orte, an denen Menschen eingesperrt sind.

Der Bericht wurde bei einem Empfang in Sachsen übergeben.
Bund und Länder haben den Bericht bekommen.


Was macht die Nationale Stelle?

Die Nationale Stelle kontrolliert Orte, wo Menschen eingesperrt sind.
Zum Beispiel:

  • Gefängnisse
  • Psychiatrische Kliniken für Straftäter
  • Abschiebungshaft
  • Polizeistationen
  • Grenzkontrollen
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Haft der Bundeswehr

Sie sucht nach Problemen und will Menschen schützen.
Sie sorgt dafür, dass Menschenrechte beachtet werden.
Sie macht auch Vorschläge zur Verbesserung.


Lob und Unterstützung

Frau Dr. Stefanie Hubig ist Bundesministerin der Justiz.
Sie lobt die Arbeit der Nationalen Stelle.
Sie sagt: Die Stelle schützt wichtige Menschenrechte.
Das Ministerium unterstützt die Arbeit seit Beginn.
Bund und Länder geben genug Geld dafür.
So kann die Stelle ihre Arbeit gut machen.
Auch ehrenamtliche Mitarbeiter arbeiten mit großem Einsatz.


Wichtige Ergebnisse 2024

In 2024 besuchte die Nationale Stelle 49 Einrichtungen.
Dazu gehören:

  • 20 Gefängnisse
  • 6 forensische Psychiatrien
  • Abschiebungshaft
  • 14 Polizeistationen
  • Grenzkontrollen
  • 2 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • 1 Einrichtung der Bundeswehr

Außerdem wurden 4 Abschiebungen begleitet.
Die Kontrolle zeigte gute Beispiele, aber auch Probleme.


Wichtige Themen im Bericht

Die Nationale Stelle schaute besonders auf:

  • Psychiatrische Versorgung im Gefängnis
  • Polizeieinsätze bei der Fußball-EM 2024
  • Kontrolle von Abschiebungen

Rechtlicher Hintergrund

Die Nationale Stelle entstand durch ein internationales Abkommen.
Das heißt „Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention“.
Das ist ein Zusatzabkommen gegen Folter der Vereinten Nationen.

Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention heißt:
Ein Abkommen, das Länder verpflichtet, Folter zu verhindern.
Dafür gibt es nationale Stellen zur Kontrolle von Gefängnissen.

Die Nationale Stelle hat zwei Teile:

  • Bundesstelle: kontrolliert Bundes-Einrichtungen wie Bundespolizei oder Bundeswehr
  • Länderkommission: kontrolliert Einrichtungen der Bundesländer, z.B. Gefängnisse, Psychiatrien, Polizeistationen

Empfehlungen und Bericht

Der Bericht zeigt genau, wie die Einrichtungen sind.
Er gibt Empfehlungen für die Praxis und Gesetze.
Der Bericht hilft den Verantwortlichen bei der Arbeit.

Sie finden den Bericht auf der Webseite:
www.nationale-stelle.de


Warum ist der Bericht wichtig?

Der Bericht macht transparent, wie Menschen im Freiheitsentzug leben.
Er hilft, Menschenrechte besser zu schützen.
Er gibt Ideen für Verbesserungen.
So verbessert sich der Umgang mit eingesperrten Menschen.
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Ende des Artikels.

Autor: Herold Politik

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Veröffentlicht am: Do, 10. Jul um 12:53 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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