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Hubig lehnt anlasslose Chatkontrolle ab

Bundesjustizministerin betont Schutz der Bürgerrechte trotz Kampf gegen Kindesmissbrauch

Bundesministerin Hubig lehnt anlasslose Chatkontrolle ab

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat die geplante EU-Verordnung zur anlasslosen Überwachung privater digitaler Kommunikation klar abgelehnt. Sie betont, dass eine flächendeckende Chatkontrolle grundrechtswidrig sei und Deutschland solchen Maßnahmen nicht zustimmen werde. Für Hubig steht der Schutz der Bürgerrechte auch im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch an oberster Stelle.

Bürgerrechte und Kinderschutz im Spannungsfeld

Trotz der Bedeutung wirksamer Maßnahmen gegen Kinderpornografie fordert Hubig einen ausgewogenen Umgang, der elementare Freiheitsrechte wahrt. Die Debatte auf EU-Ebene wird zeigen müssen, wie Datenschutz und Schutz vor schweren Straftaten in Einklang gebracht werden können.

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