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Die Polizei warnt vor Gefahren mit Feuerwerk.
Unachtsamer Umgang führt oft zu Verletzungen.
Es gibt auch Brände und Sachschäden.
Die Polizei möchte, dass Sie sicher feiern.
Sie gibt wichtige Informationen zum Jahreswechsel.
Das Gesetz teilt Feuerwerk in drei Arten ein:
Kleinfeuerwerk (F1):
Zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen.
Diese dürfen Sie das ganze Jahr kaufen.
Sie sind ab 12 Jahren erlaubt.
Mittelfeuerwerk (F2):
Zum Beispiel Raketen und Batterien.
Diese dürfen nur Personen ab 18 Jahren kaufen.
Verkauf nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.
Zünden außerhalb dieser Zeit ist verboten.
Auch in Krankenhäusern oder Kirchen verboten.
Großfeuerwerk (F3 und F4):
Für starke Feuerwerke mit viel Kraft.
Nur Fachleute mit Genehmigung dürfen sie benutzen.
Privat dürfen Sie nur F1 und F2 nutzen.
Bitte beachten Sie diese Tipps:
Waffen wie Schreckschuss- und Signalwaffen brauchen einen kleinen Waffenschein.
Kleiner Waffenschein:
Das ist eine Erlaubnis von der Behörde.
Sie gilt für den öffentlichen Raum.
Diese Waffen zu schießen ist meist verboten.
Auch an Silvester und Neujahr gilt das.
Für das Schießen brauchen Sie eine besondere Erlaubnis.
Zum Beispiel sogenannte „Polenböller“ sind illegal.
Sie können schwere Verletzungen verursachen:
Benutzen Sie keine illegalen Feuerwerkskörper.
Eltern sollen Kinder gut beaufsichtigen.
Kinder dürfen kein Feuerwerk gegen die Altersregeln zünden.
So vermeiden Sie Unfälle mit den Kindern.
Laute Knallgeräusche machen Haustieren und Wildtieren Angst.
Bitte achten Sie auf Rücksicht.
So helfen Sie, Stress bei Tieren zu verhindern.
Sehen Sie jemanden, der Feuerwerk falsch benutzt?
Dann rufen Sie bitte sofort die Polizei an.
So verhindern Sie Unfälle und Gefahren.
Die Polizei wünscht sich, dass alle sicher feiern.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
Das schützt Sie und alle anderen.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Heute um 12:51 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.