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GAK-Rahmenplan 2026–2029: Über eine Milliarde Euro für Agrarstruktur und Küstenschutz

Bundesmittel und Sondervermögen fördern tiergerechte Ställe, regionale Schlachtstätten und ländliche Entwicklung mit bis zu 90 % Zuschuss

GAK-Rahmenplan 2026–2029 beschlossen

Der Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat unter Leitung von Bundesminister Alois Rainer den neuen Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für 2026 bis 2029 beschlossen. Mit über einer Milliarde Euro Bundesmitteln und zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen sollen Landwirtschaft, Küstenschutz und ländliche Räume weiterhin modernisiert und stabil gefördert werden.

Wesentliche Fördermaßnahmen

  • Ab September 2026 wird die tiergerechte Schweinestallbauförderung wieder aufgenommen, um Förderlücken zu vermeiden.
  • Die Förderung mittelgroßer Schlachtstätten wird bis Ende 2028 verlängert, um regionale Wertschöpfung zu stärken.
  • Für finanzschwache Kommunen gibt es erhöhte Fördersätze bis zu 90 Prozent im Bereich ländlicher Entwicklung.
  • Die Unterstützung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen wird um zehn Jahre verlängert.

Verwaltungsoptimierung und Bedeutung

Die GAK soll durch Empfehlungen zur Entflechtung und besseren Nutzerfreundlichkeit effizienter und transparenter werden. Als zentrales Förderinstrument für Agrarstruktur und Küstenschutz gewährleistet die GAK langfristige Planungssicherheit und fördert die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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