Digitalisierung im Beurkundungswesen startet

Bundesregierung plant elektronische Unterschriften und papierlose Verfahren für Notare und Gerichte

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Beurkundungsverfahren künftig weitgehend elektronisch ermöglicht. Notarinnen, Notare, Nachlassgerichte und Konsulate profitieren von einer papierlosen Abwicklung, die Zeit spart und Medienbrüche vermeidet. Wesentliche Neuerungen umfassen elektronische Unterschriften, Beglaubigungen und die Echtheitsbestätigung für ausländische Urkunden. Mit bundesweit einheitlichen Systemen soll die Digitalisierung des Beurkundungswesens zügig und standardisiert umgesetzt werden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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