Digitale Revolution in der Zwangsvollstreckung steht bevor
Bundesjustizministerium plant ab 2025 elektronische Abwicklung aller VollstreckungsprozesseBundesjustizministerium treibt Digitalisierung der Zwangsvollstreckung voran
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den gesamten Ablauf der Zwangsvollstreckung auf digitale Prozesse umstellen will. Künftig sollen alle erforderlichen Dokumente, inklusive vollstreckbarer Ausfertigungen, ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Zudem setzt der Entwurf auf eine verpflichtende digitale Kommunikation und einen digitalen Nachweis von Vollmachten. Bis zum 1. August 2025 sind Stellungnahmen möglich, danach werden die Rückmeldungen veröffentlicht.