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Die Bundesregierung will Anwälte besser schützen.
Sie unterschreibt ein neues Abkommen des Europarats.
Das Abkommen schützt Rechtsanwälte in Deutschland und Europa.
Es ist das erste Abkommen, das speziell für Anwälte gilt.
Weltweit werden Anwälte oft bedroht oder angegriffen.
Das Abkommen soll Anwälte besser vor solchen Gefahren schützen.
Die Unterzeichnung ist am 26. Januar 2026 geplant.
Die Bundesministerin sagt:
Anwälte sind wichtig für unser Rechtssystem.
Sie verbinden Recht und Gesellschaft.
Wo Anwälte sicher arbeiten, bleibt die Freiheit der Menschen geschützt.
Das Abkommen sagt:
Eine Gruppe von Experten kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden.
Der Europarat hat das Abkommen am 12. März angenommen.
Der Europarat schützt Menschenrechte und Demokratie.
Er hat 46 Mitglieder, darunter 27 EU-Staaten.
Auch andere Länder können mitmachen.
Erklärung:
Ratifikation heißt: Ein Land stimmt formal zu.
Das macht meist das Parlament.
Dann ist der Vertrag verbindlich für das Land.
Viele Regeln sind schon im deutschen Recht enthalten.
Manche Sachen müssen noch verbessert werden.
Die Vereinbarung hilft, Anwälte noch besser zu schützen.
Das Abkommen gilt, wenn mindestens acht Länder zustimmen.
Darunter müssen sechs Europarat-Länder sein.
Nach der Unterschrift entscheidet das deutsche Parlament.
Es stimmt über das Abkommen ab.
Dann wird das Abkommen für Deutschland gültig.
Das schützt Anwälte langfristig.
Es schützt auch die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit der Gesellschaft.
Mehr Informationen zum Abkommen gibt es [hier](Link zum Übereinkommen).
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 18:56 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.