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Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Beamtenbesoldung

Urteil fordert amtsangemessene Bezahlung und hat Signalwirkung für Bund und Länder

Bundesverfassungsgericht stärkt Beamtentum

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 größtenteils für verfassungswidrig erklärt und fordert künftig eine amtsangemessene Bezahlung, die sich am Median-Äquivalenzeinkommen orientiert. Damit wird die Mindestbesoldung von der Grundsicherung entkoppelt, was von ver.di ausdrücklich begrüßt wird.

Signalwirkung für Bund und Länder

Das Urteil betrifft nicht nur Berlin, sondern zwingt auch Bund und andere Länder zu Anpassungen in der Beamtenbesoldung. Der Bund steht besonders in der Pflicht, bislang offene Neuregelungen endlich umzusetzen, um den Rechtsschutz der Beamten zu garantieren.

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