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Bundestag stärkt Kommunalhaushalte mit neuem Finanzausgleich

Gesetzesänderung 2025 sichert finanzielle Handlungsfreiheit und klärt Kostenregelungen für Städte und Gemeinden

Der Deutsche Bundestag hat das Finanzausgleichsgesetz 2025 geändert, um die finanziellen Einbußen der Kommunen durch Investitionsbooster auszugleichen und ihre Haushalte zu stabilisieren. Damit erhalten Städte und Gemeinden die nötige finanzielle Handlungsfreiheit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Zudem wird das Prinzip der Veranlassungskonnexität überprüft, um künftig entstehende Kosten klar zu regeln. So sollen Kommunen auch angesichts schwieriger Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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