Bundeskabinett stärkt Tarifbindung bei Bundesaufträgen

Neues Gesetz fordert faire Löhne ab 50.000 Euro Auftragswert – Bundestag und Bundesrat entscheiden 2025

Bundeskabinett beschließt neues Bundestariftreuegesetz

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz verabschiedet, das künftig bei Bundesaufträgen nur Unternehmen mit tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen berücksichtigt, unabhängig von einer formalen Tarifbindung. Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro müssen so faire Löhne und soziale Standards eingehalten werden. Das Gesetz soll den Wettbewerb fairer gestalten und die Tarifbindung stärken, bevor Bundestag und Bundesrat die abschließende Zustimmung im Jahr 2025 erteilen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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