Bundeskabinett stärkt Tarifbindung bei Bundesaufträgen
Neues Gesetz fordert faire Löhne ab 50.000 Euro Auftragswert – Bundestag und Bundesrat entscheiden 2025Bundeskabinett beschließt neues Bundestariftreuegesetz
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz verabschiedet, das künftig bei Bundesaufträgen nur Unternehmen mit tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen berücksichtigt, unabhängig von einer formalen Tarifbindung. Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro müssen so faire Löhne und soziale Standards eingehalten werden. Das Gesetz soll den Wettbewerb fairer gestalten und die Tarifbindung stärken, bevor Bundestag und Bundesrat die abschließende Zustimmung im Jahr 2025 erteilen.