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Bundeskabinett beschließt Beschleunigungsgesetz für Bundeswehr-Aufträge

Neue Vergaberegeln und Planungsanpassungen sollen schnellere Beschaffungen und Innovationen bis 2035 ermöglichen

Das Bundeskabinett hat am 23. Juli 2025 einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr verabschiedet. Ziel ist es, durch Ausnahmen im Vergaberecht und planungsrechtliche Anpassungen die Abwicklung öffentlicher Aufträge schneller und flexibler zu gestalten. Minister Reiche und Pistorius betonen dabei die Bedeutung technologischer Spitzenleistungen und enger Zusammenarbeit mit der Industrie.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

  • Erweiterung des Gesetzes auf alle Bedarfe, auch zivile wie Sanitätsmaterial oder Bauleistungen
  • Verlängerung der Erleichterungen bis Ende 2035
  • Förderung innovativer Leistungen und internationale Partnerschaften
  • Planungsrechtliche Anpassungen im Luftverkehrsgesetz für Luftverteidigungsradare
  • Höhere Wertgrenzen für Direktvergaben zur Beschleunigung der Auftragsvergabe

Der Entwurf reagiert auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage und ist Teil der EU-weiten Anpassungen im Verteidigungsvergaberecht. Er soll nicht nur schnellere Beschaffungen ermöglichen, sondern auch Innovationen und Start-ups fördern.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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