Bio-Lebensmittel in Kantinen: Neue Fördermittel für Unternehmen!
Wie das BMEL die Außer-Haus-Verpflegung revolutionieren willDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Förderung ins Leben gerufen, um die Nutzung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern. Die Initiative, die im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau unter der Bezeichnung „RIZERT-AHV“ bekannt ist, bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die sich um eine Bio-Zertifizierung bemühen.
Details der Förderung
Der Schwerpunkt der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ (RIZERT-AHV) liegt auf der Übernahme von bis zu 80 Prozent der Bio-Zertifizierungskosten. Besonders Kitas und Schulen profitieren von diesem Programm, da ihre Kosten vollständig übernommen werden.
Binnen der ersten zwei Jahre wird die Förderung aktiv und ist für Unternehmen aller Größen und Rechtsformen verfügbar. Eine zentrale Bedingung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollzogen worden ist. Nach erfolgreichem Abschluss der Zertifizierung erstattet das BMEL förderfähige Kosten bis zu einer Höhe von 3.500 Euro.
Strategische Ziele und langfristige Wirkung
Diese Förderung ist Teil der umfassenderen Bio-Strategie 2030 des BMEL. Ziel der Strategie ist es, den Anteil des ökologischen Landbaus bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zu erhöhen. Maßnahmen wie „BioBitte“, die Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Integration von Bio-Produkten unterstützen, flankieren diese Initiative.
Darüber hinaus fördert das BMEL die umfassende Beratung für Unternehmen der AHV durch die „Richtlinie Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus“ (RIBE-AHV). Diese Beratungsstrategien sind darauf ausgerichtet, alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette besser miteinander zu vernetzen, um die Verfügbarkeit von Bio-Lebensmitteln zu erhöhen.
Wirtschaftliche und ökologische Vorteile
Bundesminister Cem Özdemir hebt die Vorteile der Förderung hervor: „Tag für Tag essen rund 16 Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Darin liegt ein enormes Potenzial. Wir machen es leichter, mehr Bio in Kantinen, Mensen und Restaurants zu bringen – denn Ökolandbau schafft Mehrwerte für Artenvielfalt, Umwelt und das Tierwohl. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten – ein Gewinn für unsere Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung.“
Antragstellung und Gültigkeitsdauer
Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 2030 gültig. Unternehmen der AHV, die eine Bio-Zertifizierung in Betracht ziehen, sollten sich frühzeitig über die Bedingungen und den Ablauf der Antragstellung informieren.
Insgesamt verspricht die neue Fördermaßnahme, die Verbreitung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung erheblich zu verbessern und gleichzeitig die ökologische Landwirtschaft in Deutschland zu fördern.