Aufbewahrungsfristen für Bankenunterlagen verlängert

Bundeskabinett setzt zehn Jahre Archivierung bei Finanzinstituten durch, um Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen
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Das Bundeskabinett hat die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre verlängert, um Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen. Die längere Archivierung soll insbesondere bei komplexen Fällen wie Cum/Ex-Geschäften mehr Beweissicherheit schaffen. Für andere Steuerpflichtige bleibt die Frist bei acht Jahren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont, dass die Maßnahme zu mehr Gerechtigkeit und einer gestärkten staatlichen Handlungsfähigkeit beiträgt.

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