Übersetzung in Einfache Sprache

Junge fährt E-Scooter trotz Verbot

In Neustadt an der Weinstraße stoppte die Polizei einen 13-jährigen Jungen.

Er fuhr am 24. Januar 2026 spät abends mit einem E-Scooter.

Die Polizei kontrollierte ihn in der Chemnitzer Straße.

Dabei entdeckten die Beamten mehrere Verstöße.

Alters- und Versicherungsvorschriften

In Deutschland dürfen nur Menschen ab 14 Jahren E-Scooter fahren.

Der Junge war zu jung für den E-Scooter.

Außerdem fehlte der E-Scooter die nötige Versicherung.

Die Versicherung soll bei Unfällen helfen.

Sie bezahlt Schäden an Personen oder Sachen.

Das Pflichtversicherungsgesetz sagt:

  • E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung.
  • Ohne Versicherung sind sie nicht erlaubt.

Was passiert jetzt?

Der Junge durfte nicht mehr weiterfahren.

Die Polizei gab ihn an seine Eltern zurück.

Der Vater muss nun mit Problemen rechnen.

Er ist der Besitzer vom E-Scooter.

Er bekommt eine Strafanzeige.

Die Anzeige ist wegen fehlender Versicherung.

Wichtige Regeln für E-Scooter

  • Sie dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
  • Sie brauchen eine gültige Versicherung.

Eltern sollen ihre Kinder gut informieren.

Sie müssen prüfen, ob alle Regeln eingehalten sind.

Dann dürfen Kinder den E-Scooter fahren.

Weitere Infos

Die Polizei sagt:
Pressemeldungen dürfen mit Quelle veröffentlicht werden.

Bei Fragen helfen die Beamten in Neustadt/Weinstraße.


Ende des Artikels.

Autor: Herold Politik

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Veröffentlicht am: Sa, 24. Jan um 06:55 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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