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In Neustadt an der Weinstraße stoppte die Polizei einen 13-jährigen Jungen.
Er fuhr am 24. Januar 2026 spät abends mit einem E-Scooter.
Die Polizei kontrollierte ihn in der Chemnitzer Straße.
Dabei entdeckten die Beamten mehrere Verstöße.
In Deutschland dürfen nur Menschen ab 14 Jahren E-Scooter fahren.
Der Junge war zu jung für den E-Scooter.
Außerdem fehlte der E-Scooter die nötige Versicherung.
Die Versicherung soll bei Unfällen helfen.
Sie bezahlt Schäden an Personen oder Sachen.
Das Pflichtversicherungsgesetz sagt:
Der Junge durfte nicht mehr weiterfahren.
Die Polizei gab ihn an seine Eltern zurück.
Der Vater muss nun mit Problemen rechnen.
Er ist der Besitzer vom E-Scooter.
Er bekommt eine Strafanzeige.
Die Anzeige ist wegen fehlender Versicherung.
Eltern sollen ihre Kinder gut informieren.
Sie müssen prüfen, ob alle Regeln eingehalten sind.
Dann dürfen Kinder den E-Scooter fahren.
Die Polizei sagt:
Pressemeldungen dürfen mit Quelle veröffentlicht werden.
Bei Fragen helfen die Beamten in Neustadt/Weinstraße.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Sa, 24. Jan um 06:55 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.