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Am 28. Dezember 2025 passierte ein Unfall in Bleicherode.
Eine Jugendliche fuhr mit einem E-Scooter.
Sie verlor die Kontrolle und stürzte.
Dabei tat ihre rechte Körperseite weh.
Polizisten sahen den Unfall.
Sie riefen sofort einen Rettungswagen.
Die Jugendliche kam ins Krankenhaus.
Dort prüften Ärzte ihre Verletzungen.
Die Polizei schaute den E-Scooter an.
Sie fanden: Es gab keine Versicherung.
Versicherungsschutz heißt hier:
Der E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung haben.
Die Versicherung bezahlt, wenn jemand verletzt wird.
Diese Pflicht steht im Pflichtversicherungsgesetz.
Das Gesetz sagt: Wer E-Scooter fährt, braucht Versicherung.
Der E-Scooter war nicht kaputt.
Die Polizei gab ihn an eine berechtigte Person.
So blieb er sicher.
Die Polizei startete ein Ermittlungsverfahren.
Das heißt: Sie prüfen den Unfall genau.
Dieser Fall zeigt:
So vermeiden Sie Probleme und Gefahren.
Bleiben Sie sicher unterwegs!
Ende des Artikels.
Autor: Health Rold
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Veröffentlicht am: So, 28. Dez um 19:35 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.