Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die Polizei in Henningsleben machte eine Verkehrskontrolle.
Sie kontrollierte am Mittwoch viele Autos.
Ein Fahrer war 30 Jahre alt.
Er fuhr einen Ford.
Die Polizei machte einen Drogenvortest.
Das ist ein Schnelltest für Drogen.
Der Test gab Hinweise auf Drogenkonsum.
Der Test zeigte ein positives Ergebnis.
Der Fahrer musste ins Krankenhaus.
Dort nahm man eine Blutprobe.
Mit der Probe prüft man Drogen im Blut genau.
Ein Drogenvortest ist ein kurzer Test.
Er zeigt, ob jemand Drogen genommen hat.
Der Test ersetzt keine Blutprobe.
Er ist nur ein erster Hinweis.
Die Polizei begann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das ist ein rechtliches Verfahren bei kleinen Verstößen.
Zum Beispiel bei Verkehrsregeln.
Das Ziel ist:
Es ist kein Strafverfahren.
Man kann Geld bezahlen müssen.
Man kann ein Fahrverbot bekommen.
Die Polizei will die Verkehrssicherheit verbessern.
Sie schützt so alle Verkehrsteilnehmer.
Besonders gegen Drogen- und Alkoholeinfluss.
Die Polizei wartet noch auf die Blutergebnisse.
Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.
Ende des Artikels.
Autor: Health Rold
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 10:23 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.