Ratsbürgerentscheid zur Neanderhöhe

Oberverwaltungsgericht ebnet den Weg für finale Abstimmung

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vermarktung der Neanderhöhe abgelehnt. Dies ebnet den Weg für einen finalen Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung.

Nächste Schritte im Rat

Bürgermeister Christoph Schultz wird in der nächsten Ratssitzung einen Vorschlag einbringen, um die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gestellte Frage als Ratsbürgerentscheid den Bürgern zur Abstimmung zu stellen. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Durchführung des Bürgerentscheids ist der 30. Juni 2024.

Hintergrund des Begehrens

Nach dem Beschluss zur Erweiterung des Gewerbegebiets an der Neanderhöhe wurde von den Bürgern ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen, dessen Fragestellung bereits 2021 vom Verwaltungsgericht als zulässig bewertet wurde. Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern und den Initiatoren das Sammeln von Unterschriften zu ersparen, empfiehlt die Verwaltungsspitze nun die Durchführung eines Bürgerentscheids.

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