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Ein Junge hat in einem Kleidungs-Geschäft etwas gestohlen.
Das passierte am Mittwochnachmittag in der Königstraße.
Der Junge ist 12 Jahre alt.
Der Junge ging in das Geschäft.
Er zog ein neues T-Shirt an.
Das T-Shirt kostete 60 Euro.
Er versteckte seine eigene Kleidung unter einem Kleider-Stapel.
So wollte er den Diebstahl verbergen.
Der Ladeninhaber sah das.
Er sprach den Jungen an, bevor er ging.
Der Ladeninhaber rief die Polizei.
Die Polizei kam und nahm den Fall auf.
Anzeigenaufnahme heißt: Die Polizei schreibt alles auf, was passiert ist.
Die Polizei kümmerte sich um den Jungen.
Danach gab sie ihn seiner Großmutter zurück.
In Deutschland können Kinder unter 14 Jahren nicht bestraft werden.
Sie sind strafunmündig.
Das heißt:
Das Ziel ist, dass sie nicht wieder stehlen.
Solche Vorfälle sind schwierig für Geschäfte.
Sie verlieren Geld.
Sie wissen nicht immer, wie sie mit Kindern umgehen sollen.
Deshalb machen viele Geschäfte:
Die Polizei erklärt immer wieder, wie wichtig Vorsicht ist.
Geschäfte, Polizei und Eltern sollen zusammenarbeiten.
So können Kinder besser geschützt werden.
Und sie lernen, was richtig und falsch ist.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Do, 16. Okt um 11:15 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.