Zechprellerei in Nordhausener Imbiss
38-Jährige verweigert Bezahlung – Polizei ermittelt wegen BetrugsverdachtVorfall im Nordhausener Imbiss
Am Dienstagabend verweigerte eine 38-jährige Frau in einem Imbiss in der Rautenstraße die Bezahlung ihrer konsumierten alkoholischen Getränke. Die Betreiber verständigten die Polizei, woraufhin eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Zechprellerei erstattet wurde.
Rechtliche Einordnung und Ermittlungen
Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet, um den Sachverhalt hinsichtlich des Betrugsverdachts zu klären. Zechprellerei bezeichnet das vorsätzliche Nichtbezahlen von Speisen oder Getränken und wird rechtlich als Betrug bewertet.
Prävention und Empfehlungen
Die Landespolizeiinspektion Nordhausen empfiehlt Gastronomiebetrieben, bei Zweifelsfällen vorsichtig zu handeln und frühzeitig die Polizei zu informieren. Die Polizei informiert regelmäßig, um die Öffentlichkeit für diese Delikte zu sensibilisieren. Die Ermittlungen dauern an.