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Am 12. August 2025 gab es einen Vorfall auf der Bundesstraße 38.
Ein Wohnwagen stand auf der Fahrbahn Richtung Bad Bergzabern.
Mehrere Autofahrer meldeten das der Polizei.
Die Polizei fand den Wohnwagen und stellte die Behinderung fest.
Der 63 Jahre alte Besitzer kam bald zurück.
Sein Zugfahrzeug hatte einen technischen Defekt.
Er brachte es in eine Werkstatt zur Reparatur.
Nach der Reparatur wollte er weiterfahren.
Die Polizei prüfte den Wohnwagen genauer.
Der Wohnwagen hatte kein echtes Kennzeichen.
Der Besitzer malte mit schwarzer Farbe ein Zeichen auf.
Das sollte wie ein Kennzeichen aussehen.
Der Wohnwagen hatte keine Zulassung und keine Versicherung.
Zulassung bedeutet: Das Fahrzeug ist offiziell erlaubt.
Versicherung schützt, wenn ein Unfall passiert.
Das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz sagt:
Bestimmte Fahrzeuge müssen unbedingt versichert sein.
So sind die Kosten bei einem Unfall gesichert.
Die Polizei sagte: Sie darf nicht weiterfahren.
Der Mann muss den Wagen zulassen und versichern.
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gesetz.
Die Polizei prüft auch: Hat er das Kennzeichen falsch benutzt?
Solche Fälle sind gefährlich für alle.
Darum gilt:
Die Regeln schützen alle Verkehrsteilnehmer.
Wer sich nicht daran hält, riskiert Probleme.
Der Fall zeigt: Gesetze sind wichtig für die Sicherheit.
Wie es weitergeht, zeigt das Strafverfahren gegen den Mann.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mi, 13. Aug um 08:05 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.