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In der Nacht zum 21. November 2025
war die Polizei in Haßloch unterwegs.
Sie kontrollierte Fahrzeuge in der Maximilianstraße.
Gegen 1:40 Uhr hielt die Polizei
einen 34-Jährigen aus Haßloch an.
Im Auto fanden die Polizisten verbotene Gegenstände.
Die Polizei entdeckte:
Diese Gegenstände nahm die Polizei mit.
Solche Waffen darf man oft nicht dabei haben.
Einhandmesser heißt:
Ein Messer, das man mit einer Hand öffnen kann.
In Deutschland gibt es dafür besondere Regeln.
Der Mann bekommt ein Verfahren.
Das nennt man Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Dabei prüft die Polizei, ob er gegen Gesetze verstieß.
Oft gibt es dann eine Strafe, zum Beispiel ein Bußgeld.
Ordnungswidrigkeitenverfahren heißt:
Ein Behördenverfahren bei Verstößen gegen Gesetze.
Manchmal folgt eine Strafe oder eine andere Maßnahme.
Die Waffen wurden aufgeschrieben.
Dann nahm die Polizei die Gegenstände mit.
Weitere Informationen gibt es noch nicht.
Die Polizei warnt:
Sie dürfen keine Waffen im öffentlichen Raum tragen.
Bei Kontrollen schauen die Beamten genau hin.
Sie prüfen auch, ob das Fahrzeug sicher ist.
Dieser Fall zeigt:
Kontrollen helfen, die Sicherheit zu verbessern.
Sie schützen im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Fr, 21. Nov um 03:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.