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Am Dienstag gab es einen Unfall.
Die Polizei meldete den Vorfall am 2. April 2025.
Der Unfall passierte in Mühlhausen.
Eine Autofahrerin fuhr mit einem Volkswagen.
Sie wollte in die Felchtaer Straße abbiegen.
Auf dem Radweg war eine Radfahrerin unterwegs.
Die Autofahrerin sah die Radfahrerin nicht.
Sie missachtete die Vorfahrt der Radfahrerin.
Das bedeutet: Die Radfahrerin hatte Vorrang.
Sie durfte vorgehen.
Die Radfahrerin versuchte auszuweichen.
Trotzdem fiel sie vom Fahrrad.
Sie verletzte sich bei dem Sturz.
Wie schlimm ihre Verletzungen sind, ist nicht bekannt.
Die Polizei nahm den Unfall auf.
Sie untersucht nun den Fall.
Sie spricht von fahrlässiger Körperverletzung.
Das heißt:
Die Polizei prüft, ob die Autofahrerin unachtsam war.
Der Unfall zeigt, wie wichtig Regeln im Straßenverkehr sind.
Gerade bei Kreuzungen und Radwegen.
Radfahrerinnen brauchen besonderen Schutz.
Sie sind im Verkehr oft verletzlicher.
Autofahrer sollten immer auf Radfahrer achten.
Möchten Sie mehr wissen?
Kontaktieren Sie die Polizei in Nordhausen.
Sie gibt gern Auskunft.
Hier finden Sie die Webseite der Polizei:
Informationen der Thüringer Polizei
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Do, 24. Apr um 01:41 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.