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Zwischen dem 18. November 2025, 22:30 Uhr,
und dem 19. November 2025, 12:00 Uhr,
passierte ein Unfall in der Strengstraße in Nordhorn.
Ein unbekanntes Fahrzeug beschädigte einen Gartenzaun.
Der Zaun gehört zu einem privaten Grundstück.
Ein Fahrer fuhr auf der Straße.
Er stieß auf den Gartenzaun.
Der Zaun wurde dabei kaputt.
Der Schaden kostet etwa 500 Euro.
Der Fahrer ist aber nicht am Unfallort geblieben.
Er ist einfach weggefahren.
Das nennt man Verkehrsunfallflucht.
Verkehrsunfallflucht bedeutet:
Der Unfallfahrer geht weg und sagt keiner etwas.
Er wartet nicht auf die Polizei.
Er macht keine Angaben zu sich.
Die Polizei sucht Zeugen.
Zeugen sind Menschen, die etwas gesehen haben.
Die Polizei fragt:
Wenn ja, bitte melden Sie sich bei:
Polizei Nordhorn
Telefon: 05921 / 3090
Auch außerhalb der Geschäftszeiten
können Sie zur nächsten Polizeistation gehen.
Wenn Sie einen Unfall haben, bleiben Sie am Unfallort.
Sie müssen Ihre Daten sagen.
Das ist in Deutschland Pflicht.
Wenn Sie einen Schaden sehen:
Zeugen können sehr helfen.
Sie können sagen, was passiert ist.
So hilft die Polizei bei der Aufklärung.
Jeder muss im Straßenverkehr Verantwortung tragen.
Unfälle können jedem passieren.
Aber man muss sich richtig verhalten.
Bitte bleiben Sie bei einem Unfall am Ort.
So schützen Sie sich und andere.
Das ist gut für alle Menschen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 24. Nov um 12:47 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.