Unfallflucht in Greußen: Skoda beschädigt

Verursacher flüchtet nach Schaden von 2.500 Euro – Polizei bittet um Hinweise

Verkehrsunfallflucht in Greußen

Zwischen dem 09. und 10. Januar 2026 wurde in der Nordhäuser Straße ein geparkter Skoda beim Rangieren beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich ohne Meldung vom Ort.

Rechtliche Hinweise und Schadenshöhe

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht und ist strafbar gemäß § 142 StGB. Der Sachschaden am Skoda wird auf etwa 2.500 Euro geschätzt, die Polizei bittet um Zeugenhinweise und empfiehlt dem Verursacher, sich zu melden.

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