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Am Samstag, den 19. April 2025, passiert etwas Schlimmes.
Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Bad Nenndorf.
Ein roter VW UP stand dort in einer Parklücke.
Zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Ein anderes Fahrzeug hat den VW beschädigt.
Der Schaden ist etwa 1.000 Euro wert.
Der Verursacher ist weggefahren.
Er hat sich nicht um den Schaden gekümmert.
Er hat den Unfallort verlassen.
Ohne zu sagen, wer er ist.
Jemand hat den roten VW gestreift.
Der Wagen hat Kratzer und Beulen.
Der Unfall ist noch nicht genau bekannt.
Der Verursacher hat sich nicht gemeldet.
Das ist nicht erlaubt.
Das nennt man Unfallflucht.
Was ist eine Verkehrsunfallflucht?
Ein Mensch fährt einen Unfall.
Er verlässt dann den Ort.
Ohne seine Daten zu hinterlassen.
Ohne die Polizei zu rufen.
Das ist strafbar.
Das bedeutet: Es ist verboten.
Die Polizei bittet um Hilfe.
Zeugen, die den Unfall gesehen haben, sollen sich melden.
Zeugen können sagen:
Sie können die Polizei anrufen unter:
05723/74920
Unfallschäden sind ärgerlich.
Und manchmal teuer.
Wenn die Polizei den Täter nicht findet, muss der Geschädigte oft bezahlen.
Es ist wichtig, dass solche Fälle geklärt werden.
Das macht die Straßen sicherer.
Und hilft den Menschen, Gerechtigkeit zu bekommen.
Jeder Hinweis kann helfen.
Die Polizei freut sich auf Ihre Unterstützung.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 21. Apr um 02:23 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.