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Eine Verkehrsunfallflucht ist, wenn jemand bei einem Unfall wegfährt.
Die Person fährt weg, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Sie sagt auch nicht, wer sie ist.
Das ist verboten und kann teuer werden.
Am Samstag, den 19. April 2025,
ging auf dem Parkplatz im Maximiliancenter in Wörth etwas schief.
Ein grauer Mercedes stand richtig auf dem Platz.
Plötzlich hat ihn jemand beschädigt.
Der Schaden ist etwa 4.000 Euro groß.
Der graue Mercedes stand ordentlich auf dem Parkplatz.
Ein anderes Fahrzeug fuhr dort gegen den Mercedes.
Der Fahrer oder die Fahrerin fuhr weg,
ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Die Polizei sagt:
Das war eine Unfallflucht.
Das bedeutet:
Eine Person fährt weg,
ohne die Polizei oder den Eigentümer zu informieren.
Die Polizei Wörth am Rhein bittet um Hilfe.
Wer am 19. April zwischen 10:15 und 11:35 Uhr dort war,
sollte sich melden.
Wer Hinweise auf das flüchtige Fahrzeug hat,
soll auch helfen.
Sie können bei der Polizei anrufen.
Oder einen Hinweis geben.
Eine Unfallflucht ist eine Straftat.
Das bedeutet, es ist illegal.
Wenn jemand wegfährt, ohne zu sagen, wer er ist,
kann er große Probleme bekommen.
Es drohen:
Der Besitzer des Autos leidet.
Er hat einen Schaden am Fahrzeug.
Oft weiß er nicht, wer den Schaden gemacht hat.
Die Polizei schreibt immer eine Anzeige.
Doch ohne Zeugen ist es schwer, den Täter zu finden.
Alle Menschen sollen aufmerksam sein.
Wenn Sie etwas sehen,
sagen Sie der Polizei Bescheid.
So helfen Sie, im Straßenverkehr alles fair zu halten.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 21. Apr um 01:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.