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Am Dienstagmittag gab es einen Unfall.
Er passierte auf der Oberen Steinstraße.
Ein 21 Jahre alter Rollerfahrer wurde leicht verletzt.
Der Unfall passierte wegen einer Vorfahrtsregel.
Die Regel heißt: "Rechts vor Links".
Ein Fahrzeug muss warten, wenn von rechts ein anderes kommt.
Ein 15-jähriger Fahrer fuhr mit einem Microcar.
Er kam an die Kreuzung zur Schlierbacher Straße.
Er hat den Rollerfahrer von rechts nicht beachtet.
Der Rollerfahrer fuhr mit einem Elektro-Scooter.
Beide Fahrzeuge stießen zusammen.
Der Rollerfahrer fiel auf die Straße.
Er wurde nur leicht verletzt.
Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus zur Sicherheit.
Der Schaden am Microcar ist etwa 3.000 Euro.
Am Elektro-Scooter ist der Schaden etwa 100 Euro.
Die Polizei hat etwas Wichtiges entdeckt:
Am Roller war kein Versicherungskennzeichen.
Ein Versicherungskennzeichen zeigt, dass eine Versicherung besteht.
Das ist oft Pflicht für Fahrzeuge wie Roller.
Versicherungsgesetz bedeutet:
Der 21-jährige Fahrer bekommt eine Anzeige.
Verkehrssicherheit ist sehr wichtig.
Vorfahrtsregeln schützen alle auf der Straße.
Auch bei kleinen Fahrzeugen wie Scootern müssen die Regeln gelten.
Alle sollten sich an die Verkehrsregeln halten.
Dann passieren weniger Unfälle.
Bleiben Sie sicher im Straßenverkehr!
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mi, 1. Okt um 13:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.