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Am 17. November 2025 gab es einen Unfall.
Der Unfall war auf der Straße L509.
Die Straße liegt zwischen Göcklingen und Eschbach.
Ein Autofahrer und ein Fahrradfahrer fuhren dort.
Der Unfall passierte gegen 14:30 Uhr am Nachmittag.
Ein 61-jähriger Mann fuhr mit dem Fahrrad.
Ein 26-jähriger Fahrer fuhr Auto, ein VW.
Beide fuhren in die gleiche Richtung.
Beim Überholen berührte das Auto das Fahrrad.
Der Fahrradfahrer fiel auf die Straße.
Er schlug auch gegen die Motorhaube und die Scheibe vom Auto.
Der Fahrradfahrer wurde nur leicht verletzt.
Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus.
Dort bekommt er weitere Hilfe.
Die Polizei ermittelt jetzt den genauen Unfallgrund.
Es gibt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Fahrlässige Körperverletzung heißt:
Man verletzt jemanden ohne Absicht,
weil man nicht vorsichtig genug war.
Dieser Unfall zeigt:
Auto fahrer müssen beim Überholen besonders vorsichtig sein.
Das gilt vor allem für Radfahrer.
Wichtig sind:
Diese Regeln helfen, Unfälle zu vermeiden.
Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer:
Bitte fahren Sie vorsichtig und rücksichtsvoll.
Besonders auf Landstraßen, die von vielen genutzt werden.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 08:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.