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Eine 82 Jahre alte Frau aus Waldhambach hatte ein Problem.
Ein unbekannter Mann bot ihr frische Äpfel und Kartoffeln an.
Das Angebot machte er an der Haustür.
Die Frau kaufte die Lebensmittel für 180 Euro.
Sie bezahlte mit ihrer EC-Karte.
Zwei Tage später kam der Mann zurück.
Er verlangte weitere 130 Euro.
Er sagte, die erste Zahlung wäre nicht gegangen.
Die Frau bezahlte erneut.
Später stellte sich heraus:
Die erste Zahlung war richtig und wurde abgebucht.
Die Frau zahlte also zweimal.
Die Polizei sucht nach diesem Mann:
Ein Haustürgeschäft bedeutet:
Sie kaufen etwas an Ihrer Haustür.
Es ist ein Vertrag, der nicht im Laden abgeschlossen wird.
Darum haben Sie besondere Rechte.
Zum Beispiel das Recht, den Kauf zurückzugeben.
Wenn Sie den Mann oder das Auto gesehen haben, sagen Sie bitte Bescheid.
Auch wenn Sie eine seltsame Erfahrung mit Haustürgeschäften hatten: Melden Sie es der Polizei!
Seien Sie bei Haustürgeschäften sehr vorsichtig.
Schauen Sie Ihre Zahlungsbelege genau an.
Sprechen Sie mit anderen, wenn Sie unsicher sind.
Die Polizei arbeitet weiter an diesem Fall.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Sa, 29. Nov um 09:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.