Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Abend des 12. Septembers 2025 gab es einen Schaden an einem Auto.
Das Auto stand in der Straße Am Küchengraben 4 in Bad Gandersheim.
Zwischen 21:55 Uhr und 22:57 Uhr wurde der Außenspiegel kaputt gemacht.
Der Außenspiegel gehört einem 24 Jahre alten Mann aus der Gegend.
Der Schaden kostet etwa 200 Euro.
Die Polizei in Northeim sagt:
Ein noch unbekannter Täter hat den Spiegel kaputt gemacht.
Die Tat passierte in etwa einer Stunde.
Es gibt bisher keine Hinweise, wer es war.
Auch keine Beobachtungen zu der Tat sind bekannt.
Sachbeschädigung bedeutet:
Man macht absichtlich etwas kaputt.
Man zerstört Eigentum von anderen Menschen.
Das ist in Deutschland verboten.
Wer Sachbeschädigung macht, kann Ärger bekommen.
Das steht im Gesetz § 303 StGB.
Man kann dafür Strafe oder Geldstrafe bekommen.
Die Polizei möchte Hinweise von Ihnen.
Sie sollen sich melden, wenn Sie etwas Verdächtiges gesehen haben.
Das gilt für den Ort Am Küchengraben 4 und die Zeit von 21:55 bis 22:57 Uhr.
Sie können Folgendes tun:
Die Polizei untersucht den Fall weiter.
Sie braucht Ihre Hilfe, um den Täter zu finden.
Die Anwohner hoffen, dass so etwas nicht wieder passiert.
Vielleicht gibt es bald neue Hinweise durch Ihre Hilfe.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 10:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.