Taxi ohne Beförderungsschein gestoppt

Polizei in Grünstadt ahndet Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste

Am 8. Januar 2026 kontrollierte die Polizei in Grünstadt ein Taxi, dessen Fahrer keinen gültigen Beförderungsschein vorzeigen konnte. Dieser Schein ist gesetzlich vorgeschrieben, um Personen gewerblich transportieren zu dürfen. Das Fehlen des Scheins führte zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, da der Fahrer zuvor einen Fahrgast beförderte. Die Polizei betont die Bedeutung solcher Kontrollen für die Sicherheit der Fahrgäste und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Taxigewerbe.

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