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Einbruch bedeutet: Jemand bricht irgendwo ein.
Das passiert oft in Firmen oder Wohnungen.
Auch für Firmen ist das sehr schlimm.
In Hamm gab es einen Einbruch.
Die Polizei hat den Täter gefasst.
Der Mann ist 37 Jahre alt.
Der Täter brach ein Fenster auf.
So kam er in ein Firmenbüro.
Er nahm Geld aus einer Spendenbox.
Das Geld war mehrere Tausend Euro wert.
Die Polizei bekam schnell einen Tipp.
Das Smartphone des Täters wurde geortet.
Geortet heißt: Der Ort des Handys wurde gefunden.
So fanden die Polizisten ihn im Hotel.
Im Hotel fanden die Polizisten:
Der Mann hat keinen festen Wohnsitz.
Es gab schon zwei Haftbefehle gegen ihn.
Haftbefehl bedeutet: Die Polizei darf ihn festnehmen.
Ein Haftbefehl war wegen Einbruch.
Die Polizei nahm den Mann fest.
Jetzt ist er in Polizeigewahrsam.  
Erklärung: Untersuchungshaftbefehl
Ein Untersuchungshaftbefehl ist ein richterlicher Beschluss.
Er erlaubt die vorläufige Festnahme einer Person.
Das macht die Polizei, damit die Person nicht flieht.
Oder damit die Person nichts an Beweisen macht.
Die Polizei prüft weiter:
Hat der Mann noch andere Einbrüche gemacht?
Sie suchen Verbindungen zu anderen Fällen.
Die Polizei nutzt moderne Technik.
Smartphone-Ortung hilft bei der Aufklärung.
So kann die Polizei schneller handeln.
Das hilft, weitere Straftaten zu verhindern.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Do, 23. Okt um 11:49 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.