Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 11. November 2025 rief jemand die Polizei Landau an.
Es gab am frühen Morgen viel Lärm in Wernersberg.
Die Polizei fuhr um 05:45 Uhr an den Ort.
Die Polizisten trafen einen 32 Jahre alten Mann.
Er machte den Lärm, sagen die Nachbarn.
Bei der Kontrolle der Personalien passierte etwas Wichtiges.
Die Polizei fand einen Haftbefehl gegen den Mann.
Ein Haftbefehl ist eine Erlaubnis vom Richter.
Die Polizei darf eine Person dann festnehmen.
Das passiert, wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlt oder vor Gericht fehlt.
In diesem Fall ging es um 400 Euro, die der Mann nicht zahlte.
Er konnte das Geld auch nicht sofort geben.
Deshalb musste er in ein Gefängnis gebracht werden.
Die Polizei wollte nur den Lärm melden.
Aber es kam etwas anderes heraus.
Ein kleiner Vorfall kann manchmal größer sein.
Die Polizei sagt:
Die Polizei Landau kümmert sich um den Fall.
Sie gibt weitere Infos, wenn es neue Nachrichten gibt.
Bei Fragen können Sie die Polizeidirektion Landau anrufen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 08:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.