Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Samstag, dem 14. Februar 2026, machte die Polizei eine Kontrolle.
Die Kontrolle war am Klapperturm in Einbeck.
Die Polizei prüfte die Geschwindigkeit der Fahrzeuge.
Ziel war es, mehr Sicherheit zu schaffen.
Außerdem wollte die Polizei gefährliches Fahren erkennen.
Bei der Kontrolle fiel ein Mann auf.
Er war 39 Jahre alt und fuhr zu schnell.
Die Polizei stoppte ihn und prüfte weiter.
Der Mann stammt aus Dassel/Sievershausen.
Er hatte keinen gültigen Führerschein.
Ein Führerschein ist der Nachweis, dass man Auto fahren darf.
Der Fahrer gab zuerst falsche Daten an.
Falsche Personalien bedeutet, man sagt einen falschen Namen.
Das wollte er wohl verbergen.
Das Auto gehörte seiner Lebensgefährtin.
Das ist die Frau, mit der er zusammenlebt.
Das Auto war nicht versichert.
Eine Versicherung schützt vor hohen Kosten nach einem Unfall.
Die Polizei vermutet, der Mann war betrunken oder unter Drogen.
Berauschende Mittel sind zum Beispiel Alkohol oder Drogen.
Diese Mittel machen Menschen unaufmerksam oder langsam.
Die Polizei nahm den Mann mit zur Wache.
Dort untersuchten sie ihn genauer.
Die Polizei macht mehrere Verfahren gegen den Mann auf.
Er fährt ohne Führerschein und ohne Versicherung.
Er hat falsche Angaben gemacht.
Er fuhr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln.
Die Polizei nahm ihm eine Blutprobe ab.
Er darf nicht mehr mit einem Auto fahren.
Auch die Frau, der das Auto gehört, bekommt Probleme.
Sie muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten.
Die Polizei behandelt sie wegen Mitverantwortung.
Die Polizei warnt vor solchen gefährlichen Verstößen.
Sie will alle Menschen im Verkehr schützen.
Deshalb verfolgt sie solche Fälle konsequent.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: So, 15. Feb um 09:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.