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Am Abend des 18. Juli 2025 rief die Polizei die Einsatzkräfte.
Grund war eine lautstarke und störende Personengruppe.
Diese Gruppe hat Parolen gerufen.
Parolen sind kurze Rufe oder Sprüche.
Die Polizei nennt diese Parolen verfassungswidrig.
Das bedeutet: Sie sind gegen die Verfassung.
Verfassung heißt: Grundregeln für das Zusammenleben im Land.
Um 22:40 Uhr kam der Notruf bei der Polizei an.
Die Polizei fuhr zum Hauptbahnhof Landau.
Dort trafen sie eine Gruppe Menschen.
Diese Menschen verhielten sich laut und störten.
Sie riefen die verfassungswidrigen Parolen.
Die Polizei wollte die Situation beruhigen.
Sie gab mehreren Menschen Platzverweise.
Platzverweis heißt: Sie müssen den Ort verlassen.
Eine Person wollte das nicht.
Diese Person weigerte sich, ihre Identität zu sagen.
Zwei weitere Personen beschimpften die Polizisten laut.
Die Polizei schrieb mehrere Strafanzeigen.
Darunter:
Verfassungswidrige Parolen sind Rufe gegen die Verfassung.
Sie verletzen wichtige Regeln der Gemeinschaft.
Solche Parolen sind verboten.
Es kann eine Strafe geben, wenn man sie ruft.
Die Bundespolizei ermittelt in dem Fall weiter.
Die Ermittlungen prüfen alle Straftaten genau.
Das Ziel ist: Recht und Ordnung sichern.
Solche Vorfälle zeigen, dass es Probleme gibt.
Aggressives Verhalten stört alle Menschen.
Die Polizei arbeitet daran, den Frieden zu bewahren.
Die Untersuchungen dauern an.
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Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Sa, 19. Jul um 11:57 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.