Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Donnerstag früh kontrollierte die Polizei einen Radfahrer.
Der Radfahrer fuhr in der August-Bebel-Straße in Mühlhausen.
Es war eine normale Kontrolle im Straßenverkehr.
Die Polizei achtete besonders auf Alkohol am Steuer.
Der Radfahrer war 36 Jahre alt.
Er wurde um 00:05 Uhr angehalten.
Er machte freiwillig einen Atemalkoholtest.
Der Test zeigte mehr als zwei Promille.
Promille heißt:
Die Menge Alkohol im Blut.
Ein Promille ist ein Gramm Alkohol pro Liter Blut.
Der Mann musste ins Krankenhaus.
Dort wurde eine Blutprobe genommen.
Die Polizei ließ ihn nicht mehr fahren.
Sie wollte keine Gefahr für ihn oder andere.
Alkohol am Steuer ist gefährlich.
Das gilt nicht nur für Autos.
Auch Fahrradfahren mit Alkohol ist verboten.
Ab 1,6 Promille gilt man als fahruntüchtig.
Der Radfahrer hatte weit mehr.
Kontrollen sollen gefährliches Verhalten stoppen.
So will die Polizei Unfälle verhindern.
Die Polizei achtet auf Sicherheit in Mühlhausen.
Haben Sie Fragen zur Verkehrssicherheit?
Oder wollen Sie mehr über Polizeieinsätze wissen?
Dann wenden Sie sich an die Landespolizeiinspektion Nordhausen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 18. Sep um 05:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.