Probefahrt ohne Versicherung: Polizei stoppt Fahrer

33-Jähriger aus Göttingen muss mit Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen

Am Freitagnachmittag stoppte die Polizei Northeim in Nörten-Hardenberg einen 33-jährigen Fahrer aus Göttingen bei einer Probefahrt ohne gültigen Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Pflichtversicherungsgesetz und seine Bedeutung

Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr haftpflichtversichert sein müssen, um Schäden Dritter abzusichern. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da fehlender Versicherungsschutz nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern oft auch eine Straftat ist.

Verantwortung bei Probefahrten

Fahrer und Halter haften bei einer Probefahrt persönlich für den gültigen Versicherungsschutz. Die Polizei betont, dass vor Fahrantritt insbesondere bei Probefahrten geprüft werden sollte, ob eine gültige Versicherung besteht, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

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