Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Abend des 26. Januar 2026 gab es einen Polizeieinsatz.
Die Polizei kam in eine Gaststätte in der Korngasse in Freinsheim.
Eine 43 Jahre alte Frau wollte die Gaststätte nicht verlassen.
Die Wirtin bat die Frau mehrfach, zu gehen.
Doch die Frau reagierte nicht darauf.
Die Wirtin wollte ihr Hausrecht nutzen.
Hausrecht bedeutet: Der Betreiber entscheidet, wer im Lokal bleiben darf.
Wenn jemand nicht gehen will, kann der Betreiber das verbieten.
Die Frau beleidigte die Wirtin laut Polizei sehr schwer.
Dann rief die Wirtin die Polizei zur Hilfe.
Die Polizei kam und beruhigte die Situation.
Die Polizei machte bei der Frau einen Atemalkoholtest.
Das Ergebnis war 2,44 Promille.
Trotzdem konnte die Frau sich noch allein bewegen.
Die Polizei begann eine Untersuchung wegen Hausfriedensbruch.
Hausfriedensbruch heißt: In einem Haus bleiben, obwohl man nicht darf.
Die Frau bekam einen Platzverweis bis Ladenschluss.
Das heißt, sie musste sofort gehen und konnte später nicht zurückkommen.
Außerdem erhielt die Frau ein mündliches Hausverbot.
Das bedeutet: Sie darf die Gaststätte nicht mehr betreten.
Platzverweise und Hausverbote helfen, Störungen zu verhindern.
Die Polizei sorgt so für Ruhe und Sicherheit.
In Restaurants und Bars kommt es manchmal zu Problemen.
Manche Gäste befolgen die Regeln nicht.
Dann muss die Polizei eingreifen.
Sie stellt die Ordnung wieder her und verhindert Straftaten.
Der Vorfall zeigt:
Das Hausrecht ist wichtig für Gaststätten.
Polizeieinsätze können aus einfachen Konflikten entstehen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 27. Jan um 08:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.