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In Bad Frankenhausen gab es einen Polizei-Einsatz.
Anwohner meldeten Lärm in einem Mehrfamilienhaus.
Der Lärm war sehr laut und störte viele Menschen.
Die Polizei kam gegen 00:30 Uhr zum Haus.
Sie traf die Personen an, die den Lärm machten.
Die Polizei begann mit Maßnahmen, um Ruhe zu schaffen.
Ein 43 Jahre alter Mann hörte nicht zu.
Die Polizisten wollten seine Personalien prüfen.
Er lief weg und versteckte sich im Gebüsch.
Die Polizei fand ihn und hielt ihn an.
Der Mann wehrte sich stark gegen die Polizei.
Die Polizisten mussten körperliche Gewalt anwenden.
Unmittelbarer Zwang bedeutet:
Die Polizei benutzt manchmal Gewalt oder Hilfsmittel.
So folgen Personen ihren Anweisungen.
Die Polizei vermutet, der Mann war unter Drogen.
Drogen sind Stoffe, die Menschen beeinflussen.
Die Polizei machte eine Blutprobe beim Mann.
Das erlaubt der Staatsanwalt aus Mühlhausen.
Die Ermittlungen dauern noch an.
Es wird weiter geprüft, was genau passiert ist.
Eine Ruhestörung kann schnell schlimmer werden.
Die Polizei muss dann oft eingreifen.
Manchmal wehren sich Menschen gegen die Polizei.
Wie der Fall endet, entscheidet die Polizei später.
Die Untersuchungen laufen noch.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 12:04 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.