Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 8. Mai 2025 gab es in Kerpen einen Vorfall.
Ein Mann wurde festgenommen.
Er wurde verdächtigt, etwas gestohlen zu haben.
Er war auch unerlaubt in einem Haus.
Der Mann war 54 Jahre alt.
Er war in einem Supermarkt sehr laut.
Er war auch aggressiv.
Die Polizei kam zum Einsatz.
Sie verfolgte den Mann.
Der Mann war betrunken.
Er hatte mehr als 1,7 Promille im Atem.
Das ist viel Alkohol im Blut.
Trotz der Aufforderung, zu gehen, gehorchte er nicht.
Er weigerte sich, den Platz zu verlassen.
Er wurde für kurze Zeit festgehalten.
Am Nachmittag durfte er wieder frei gehen.
Hausfriedensbruch ist:
Wenn man ohne Erlaubnis in ein Haus oder Geschäft geht.
Oder auf ein Grundstück betritt.
Das ist verboten.
Die Polizei schaut sich die Sache noch genauer an.
Sie will den Grund für den Vorfall klären.
Vielleicht gibt es noch mehr Hinweise.
Der Polizist sagt:
„Wir wollen die Sicherheit in Supermärkten schützen.“
Und:
„Wir tolerieren keinen Regelverstoß.“
Die Polizei bittet die Menschen, Hinweise zu geben.
Wenn Sie etwas gesehen haben, sagen Sie der Polizei.
Der Fall ist noch nicht endgültig geklärt.
Die Polizei beobachtet die Sache weiter.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Sa, 10. Mai um 11:26 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.