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Am 18. November räumt die Polizei das Waldstück.
Das Waldstück heißt Manheimer Erbwald.
Die Polizei handelt auf Wunsch der Stadt Kerpen.
Die Stadt hat ein Betretungsverbot für den Wald gemacht.
Betretungsverbot heißt:
Dieses Verbot gibt die Stadt Kerpen.
Die Polizei führt das Verbot aus.
Ein Vollzugshilfeersuchen ist eine Bitte.
Die Stadt bittet die Polizei um Hilfe.
Die Polizei hilft dann bei der Durchsetzung.
Das heißt: Sie sorgt dafür, dass die Regeln gelten.
Die Polizei achtet sehr auf Sicherheit.
Sie schützt alle Menschen beim Einsatz.
Sie bekommt Hilfe von der Bereitschaftspolizei.
Technische Teams unterstützen die Polizei.
Es gibt eine besondere Medienzone.
Die ist für Journalisten, die berichten wollen.
Journalisten brauchen eine Erlaubnis, um dort zu arbeiten.
Journalisten melden sich hier an:
Den Birkenhöfen 1, 50170 Kerpen (Manheim)
Informationen gibt nur die Pressestelle der Polizei.
Sie erreichen die Pressestelle so:
Nur mit Erlaubnis dürfen Journalisten in die Medienzone.
Der Einsatzort ist auf einem Firmengelände von RWE.
Dort gelten besondere Regeln und Sicherheitsschutz.
Die Polizei will offen sein und transparent arbeiten.
Sie will auch für Sicherheit bei dem Einsatz sorgen.
Das ist besonders wichtig bei dem Waldstück in Kerpen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 06:23 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.