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Nachtfahrverbot auf der B10 bei Birkweiler

Am 23. Februar 2026 kontrollierte die Polizei Landau die Bundesstraße 10 (B10).

Die Kontrolle passierte früh am Morgen.

Die Polizei überprüfte das Nachtfahrverbot für schwere Lastwagen.

Was ist das Nachtfahrverbot?

Das Verbot gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Es gilt für Lastwagen ab 7,5 Tonnen.
Der Grund: Anwohner sollen nachts keinen Lärm haben.

Nur bestimmte Lastwagen dürfen nachts fahren:

  • Fahrzeuge, die zu einem Anlieger fahren.
  • Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung.

Anliegerverkehr bedeutet: Fahrten zu Häusern oder Geschäften an der Straße.

Kontrolle bei Birkweiler

Um 1:05 Uhr stoppte die Polizei einen Lastwagen.
Der Fahrer kam aus dem Ausland.
Er hatte keine Erlaubnis für die Nachtfahrt.
Der Lkw durfte nicht weiterfahren.
Der Fahrer musste ein Bußgeld zahlen.
Der Lkw verließ die B10 an dieser Stelle.

Ein anderer Fahrer zeigte eine gültige Genehmigung.
Er durfte weiterfahren.

Warum nutzen Lastwagen die B10?

Viele Lastwagenfahrer fahren nachts gern die B10.
Das spart eine Umfahrt von 45 Kilometern.
Die Umfahrt führt über die Autobahn A6.
Die Polizei kontrolliert deshalb besonders streng.
Sie will den Lärm für die Anwohner verringern.

Weitere Maßnahmen

Die Polizei Landau kündigt weitere Kontrollen an.
Sie will das Fahrverbot weiter überwachen.
Die Anwohner sollen geschützt werden.

Pressemeldungen der Polizei dürfen mit Quellenangabe veröffentlicht werden.


Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

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Veröffentlicht am: Mo, 23. Feb um 12:27 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Nachtfahrverbote sind ärgerlich, da sie lange Umwege für Fahrer verursachen und Kosten steigern
Ausnahmen sind sinnvoll, sollten aber strikt kontrolliert werden, um Missbrauch zu vermeiden
Das Verbot ist unrealistisch – LKW-Fahrer müssen auch nachts flexibel sein, um Lieferfristen einzuhalten
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