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Unbefugte Personen baden nachts im Freibad

Am 27. Juni 2025 war etwas Besonderes in Edesheim.
Anwohner aus der Leonhard-Eckel-Siedlung riefen die Polizei.

Sie sahen mehrere Personen im Freibad.
Diese Personen hatten keine Erlaubnis.

Die Polizei kam schnell zum Freibad.
Dort fanden sie mehrere Männer und zwei Frauen.
Die Gruppe wollte sich abkühlen.
Sie hatte viel Alkohol getrunken.

Was passierte mit der Gruppe?

Die Polizei kontrollierte die Personen.
Alle mussten das Freibad sofort verlassen.
Die Polizei gab einen Platzverweis.

Was bedeutet Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch heißt:
Man geht ohne Erlaubnis auf privates Gelände.
Das ist verboten und eine Straftat.

Die Polizei macht ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch.
Das bedeutet: Die Polizei untersucht die Tat und bestraft sie vielleicht.

Warum passiert das oft im Sommer?

Im Sommer ist es oft warm.
Manche Menschen wollen nachts schwimmen gehen.
Sie machen das ohne Erlaubnis.
Oft trinken sie auch Alkohol.
Das kann gefährlich sein.
Deshalb achtet die Polizei genau darauf.

Wichtige Hinweise der Polizei

  • Freibäder darf man nur zu Öffnungszeiten betreten.
  • Nachts ins Freibad gehen ist verboten.
  • Wer trotzdem geht, riskiert Ärger mit der Polizei.
  • Auch kleine Aktionen können strafbar sein.

Bei Fragen können Sie sich an die Polizeidirektion Landau wenden.
Weitere Informationen gibt die Polizei Rheinland-Pfalz frei heraus.



Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

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Veröffentlicht am: Sa, 28. Jun um 09:43 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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