Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 24. August 2025 war die Polizei am Vogts Teich.
Es war früh am Morgen, ungefähr um 4:41 Uhr.
Die Polizei bekam einen Anruf.
Jemand meldete eine Ruhestörung.
Das heißt: Es gab sehr laute Geräusche.
Das laut Geschrei kam von einem Spielplatz.
Die Polizei kam schnell zum Spielplatz.
Dort war eine größere Gruppe von Menschen.
Ein 21 Jahre alter Mann wollte seinen Namen nicht sagen.
Er war bei der Polizei sehr betrunken.
Das nennt man alkoholisiert.
Der Mann wurde immer aggressiver.
Aggressiv heißt: Er wurde wütend und unfreundlich.
Er hörte nicht auf die Polizei.
Die Polizei sagte ihm, er soll gehen.
Er ging aber nicht weg.
Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam.
Gewahrsam heißt: Die Polizei hält jemanden kurz fest.
Das macht sie, wenn Gefahr da ist oder Regeln brechen.
Der Mann kämpfte gegen die Polizei.
Er wollte nicht mitkommen.
Das nennt man Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Das ist eine Straftat.
Eine Straftat ist ein verbotenes Verhalten.
Die Polizei hielt den Mann trotzdem fest.
Zum Glück wurde niemand verletzt.
Der Mann muss sich nun vor Gericht verantworten.
Das heißt: Er bekommt eine Strafe für den Widerstand.
Die Polizei Northeim ermittelt weiter.
Die Polizei sagt:
Wenn Sie Polizei sehen, sollten Sie helfen.
Das heißt: Sie sollen zuhören und mitmachen.
Das verhindert Streit oder schlimmere Situationen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 25. Aug um 06:40 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.