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Am 30. Oktober 2025 in der Nacht kontrollierte die Polizei den Verkehr.
Grund war die Sperrung des Tunnels auf der Straße B10.
Der Verkehr wurde über andere Straßen umgeleitet.
Deshalb gab es mehr Autos in Annweiler und Rinnthal.
Die Polizei stand an zwei Orten:
In Annweiler prüften sie von 23:30 Uhr bis 00:05 Uhr.
Nur ein Fahrer fuhr zu schnell.
Er fuhr 65 km/h statt der erlaubten Geschwindigkeit.
Die Polizei gab ihm eine Verwarnung direkt vor Ort.
Ein großer Lastwagen fuhr nachts auf der B10.
Doch für Lastwagen gilt ein Nachtfahrverbot.
Das heißt: Lastwagen dürfen nachts dort nicht fahren.
Der Fahrer hatte keine Erlaubnis dafür.
Deshalb stoppte die Polizei ihn.
Er durfte nicht weiterfahren.
Außerdem musste er Geld als Sicherheit zahlen.
Die Polizei kontrollierte dort von 23:15 Uhr bis 00:50 Uhr.
Sie maß 25 Fahrzeuge.
Drei Fahrer fuhren zu schnell.
Erlaubt waren maximal 30 km/h.
Der schnellste fuhr 45 km/h.
Alle drei Fahrer bekamen eine Strafe mit Gebühren.
Ein Nachtfahrverbot ist eine Regel.
Es verbietet bestimmten Fahrzeugen, meist Lastwagen, nachts zu fahren.
Damit wird weniger Lärm gemacht.
Auch die Sicherheit auf der Straße steigt.
Die Polizei sagt: Die meisten Fahrer waren vernünftig.
Es gab nur wenige Regeln, die verletzt wurden.
Das ist gut für die Sicherheit.
Die Polizei findet, dass solche Kontrollen wichtig sind.
Auch wenn sich der Verkehr durch Umleitungen ändert.
Die Polizei beobachtet weiter die Verkehrslage.
Sie will wissen, wie Fahrer sich bei zukünftigen Umleitungen verhalten.
Das Ziel bleibt: Die Regeln sollen eingehalten werden.
So schützt die Polizei alle Verkehrsteilnehmer.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 08:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.