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In der Nacht vom 2. auf den 3. Juli 2025 kontrollierte die Polizei einen LKW.
Der LKW hatte ein ausländisches Kennzeichen.
Die Kontrolle war um 00:10 Uhr auf der Bundesstraße 10.
Die Polizei stoppte den LKW bei Birkweiler.
Auf der B10 dürfen LKW nachts nicht fahren.
Das gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Es betrifft LKW ab 7,5 Tonnen Gewicht.
Nachtfahrverbot bedeutet:
Der Fahrer hatte keine Erlaubnis für die Nachtfahrt.
Seine Fahrt durfte nachts nicht stattfinden.
Er konnte keine Ausnahme zeigen.
Start- und Zielort passten nicht für eine Ausnahme.
Die Polizei macht ein Verfahren auf.
Das nennt man Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Fahrer ohne Wohnsitz in Deutschland zahlen eine Sicherheitsleistung.
Sicherheitsleistung heißt:
Das Verbot entlastet die Menschen in der Nähe.
Es schützt sie vor Lärm in der Nacht.
Es sorgt dafür, dass die Straßen sicher bleiben.
Die Polizei kontrolliert das regelmäßig.
Die Polizei will die Regeln auf der B10 durchsetzen.
So bleibt der Verkehr auch nachts sicher und ruhig.
Bitte halten Sie sich an das Nachtfahrverbot.
Das schützt Sie und alle anderen.
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Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Do, 3. Jul um 10:14 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.