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LKW-Verkehr auf der B10: Nachtfahrverbot wird kontrolliert

In der Nacht vom 2. auf den 3. Juli 2025 kontrollierte die Polizei einen LKW.
Der LKW hatte ein ausländisches Kennzeichen.
Die Kontrolle war um 00:10 Uhr auf der Bundesstraße 10.
Die Polizei stoppte den LKW bei Birkweiler.

Was ist das Nachtfahrverbot?

Auf der B10 dürfen LKW nachts nicht fahren.
Das gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Es betrifft LKW ab 7,5 Tonnen Gewicht.

Nachtfahrverbot bedeutet:

  • Schwere LKW dürfen nachts nicht fahren.
  • Das schützt die Anwohner vor Lärm.
  • Und verbessert die Sicherheit auf der Straße.

Warum wurde der Fahrer gestoppt?

Der Fahrer hatte keine Erlaubnis für die Nachtfahrt.
Seine Fahrt durfte nachts nicht stattfinden.
Er konnte keine Ausnahme zeigen.
Start- und Zielort passten nicht für eine Ausnahme.

Was passiert, wenn Sie das Verbot nicht einhalten?

Die Polizei macht ein Verfahren auf.
Das nennt man Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Fahrer ohne Wohnsitz in Deutschland zahlen eine Sicherheitsleistung.

Sicherheitsleistung heißt:

  • Geld, das Sie vor Ort bezahlen müssen.
  • Damit die Strafe auch bezahlt wird.
  • Im aktuellen Fall waren es 125 Euro.

Warum gibt es das Nachtfahrverbot?

Das Verbot entlastet die Menschen in der Nähe.
Es schützt sie vor Lärm in der Nacht.
Es sorgt dafür, dass die Straßen sicher bleiben.
Die Polizei kontrolliert das regelmäßig.

Die Polizei macht weiter Kontrollen

Die Polizei will die Regeln auf der B10 durchsetzen.
So bleibt der Verkehr auch nachts sicher und ruhig.
Bitte halten Sie sich an das Nachtfahrverbot.
Das schützt Sie und alle anderen. ```


Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

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Veröffentlicht am: Do, 3. Jul um 10:14 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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