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In der Nacht vom 18. auf den 19. November 2025 gab es eine Kontrolle.
Die Polizei Landau schaute, ob das Nachtfahrverbot für LKW eingehalten wird.
Das Verbot gilt auf der B10.
Es schützt die Anwohner vor zu viel Lärm.
Außerdem hilft es, den Verkehr nachts zu entlasten.
Die Kontrolle dauerte 2,5 Stunden.
Vier Lastkraftwagen wurden angehalten und geprüft.
Das Ergebnis war so:
Zwei Fahrer zeigten eine Ausnahmegenehmigung.
Sie durften weiterfahren.
Zwei Fahrer hatten keine Genehmigung.
Gegen sie wurde Anzeige erstellt.
Die Fahrzeuge mussten zurückfahren.
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine Erlaubnis von der Behörde.
Sie erlaubt, trotz Verbot eine Strecke zu benutzen.
Zum Beispiel:
Das Verbot schützt die Menschen, die nachts wohnen.
Es soll den Verkehr sicherer machen.
Die Polizei kontrolliert regelmäßig, ob alle sich daran halten.
Bei Fragen können Sie die Polizeidirektion Landau kontaktieren.
Die Polizei sorgt für Sicherheit und Ruhe in der Nacht.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mi, 19. Nov um 08:22 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.