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In der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2026 hat die Polizei Landau eine Kontrolle gemacht.
Sie prüften das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der Bundesstraße 10 (B10).
Das Nachtfahrverbot soll helfen:
In 1,5 Stunden kontrollierte die Polizei 4 Lastwagen auf der B10.
Zwei Fahrer hatten eine Ausnahmegenehmigung.
Das ist eine Erlaubnis, die das Fahren trotz Verbot erlaubt.
Zwei andere Fahrer hatten keine Erlaubnis.
Die Polizei stoppte sie. Sie mussten umkehren.
Gegen sie begann ein Verfahren. Das heißt, es gibt eine offizielle Prüfung.
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine besondere Erlaubnis von Behörden.
Sie erlaubt das Fahren trotz Verboten.
Das Verbot gilt für Lastwagen nachts, weil:
Wer das Verbot bricht, muss mit Folgen rechnen.
Das kann Ärger mit der Polizei geben.
Die Polizei Landau will weitere Kontrollen machen.
So soll das Nachtfahrverbot besser einghalten werden.
Regelverstöße sollen schnell erkannt werden.
Bitte beachten Sie die Verkehrsregeln.
Das schützt Sie und andere.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 08:08 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.