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In der Nacht vom 1. auf den 2. September 2025 gab es Kontrollen.
Die Polizei prüfte Lastwagen auf der Bundesstraße B10 bei Birkweiler.
Zwei Lastwagen mit ausländischem Kennzeichen wurden kontrolliert.
Die Kontrollen fanden um 00:40 Uhr und 02:15 Uhr statt.
Das Nachtfahrverbot gilt für Lastwagen über 7,5 Tonnen.
Es gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Das Verbot schützt Anwohner vor Lärm in der Nacht.
Die beiden Fahrer waren 63 und 64 Jahre alt.
Sie hatten keine Ausnahmegenehmigung dabei.
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine Erlaubnis, die das Fahren erlaubt.
Die Lastwagen hatten keinen Grund, nachts dort zu fahren.
Deshalb startete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Was ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Das ist ein Verfahren bei Verstößen gegen das Gesetz.
Es kann zu Bußgeldern oder Strafen führen.
Einer der Fahrer hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Deshalb musste er eine Sicherheitsleistung zahlen.
Was ist eine Sicherheitsleistung?
Das ist eine Vorauszahlung von Geld.
Sie sorgt dafür, dass Bußgelder bezahlt werden.
Das ist wichtig bei Fahrern ohne festen Wohnsitz hier.
Das Verbot soll den Lärm in der Nacht verringern.
So werden die Anwohner besser geschützt.
Es hilft, die Lebensqualität in der Region zu verbessern.
Die Polizei will weiterhin streng kontrollieren.
Das hilft, das Nachtfahrverbot einzuhalten.
Es sorgt für mehr Sicherheit auf der B10.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 2. Sep um 09:55 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.