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Am 20. August 2025 kontrollierte die Polizei LKW-Fahrer.
Die Kontrolle fand morgens bei Landau-Nord statt.
Das Ziel war das Nachtfahrverbot für Lastwagen.
Auf der B10 dürfen LKW ab 7,5 Tonnen nicht fahren.
Das Verbot gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Drei Fahrer hatten eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Erlaubnis lässt sie nachts fahren.
Ein Nachtfahrverbot ist eine Regel.
Bestimmte Fahrzeuge, oft LKW, dürfen nachts nicht fahren.
Das Ziel ist: Weniger Lärm für die Anwohner.
Die Strecke liegt zwischen Pirmasens und Landau.
Viele Anwohner fühlen sich durch Lärm gestört.
Vor allem nachts ist der LKW-Verkehr laut.
Das Verbot soll:
Es gibt Ausnahmen für:
Diese Fahrer brauchen eine Genehmigung.
Bei Kontrollen müssen sie diese zeigen.
Die LKW wollen einen Umweg vermeiden.
Der Umweg über die Autobahn A6 ist 45 Kilometer lang.
So sparen sie Zeit und Geld.
Aber so entsteht ein Konflikt mit dem Verbot.
Die Polizei prüft, ob das Verbot eingehalten wird.
Das hilft den Anwohnern.
Es sorgt auch für fairen Wettbewerb unter Firmen.
Das Verbot ist wichtig und muss beachtet werden.
Alle – Fahrer und Firmen – sollen den Lärmschutz ernst nehmen.
Die Regeln werden immer wieder überprüft.
Neue Lösungen sollen Anwohner und Firmen helfen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung!
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mi, 20. Aug um 10:24 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.